"Rückwärts-Prüfungen"

Genossenschaftliche Pflichtprüfungen könnte man auch als "Rückwärts-Prüfungen" bezeichnen. Sie beurteilen sozusagen einen Zeitraum, der für das zu prüfende Unternehmen (Genossenschaft) bereits abgeschlossen ist. Aktuell befinden sich die zu prüfenden Genossenschaften zum Zeitpunkt der (Pflicht-) Prüfung - sozusagen - in der "Betriebs-Vergangenheit". Und eigentlich gilt das Sprichwort: "Nichts ist älter als der Tag von gestern"! Man könnte es auch - aus Sicht der betroffenen Genossenschaften - als (gebührenpflichtige) "Vergangenheits-Bewältigung" bezeichnen. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Genossenschaften bereits andere Berater-Gruppen bezahlt, wie z.B. Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Genossenschaftsberater. Es waren also "Experten" dabei, die für den "Mehrwert" der Genossenschaft gewirkt haben. Oft waren die Preise hoch. Und wenn es keinen Konsens zwischen Genossenschaft und Berater gab, hatte das durchaus "Wirkung": Man wechselte den Berater oder die Beraterin. Macht irgendwie Sinn - oder?!

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